Nr.2012/3 vom 20.1.2021 /ds.
Die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht ist aufgehoben ... Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie Sie bereits durch die Presse erfahren haben, hat sich der Kultusminister zum weiteren Vorgehen heute Vormittag geäußert. Niedersachsen wird den bisher eingeschlagenen Weg mit kleinen Modifikationen weiterführen.
Einzige Veränderung ist die Aufhebung der Präsenzpflicht.
Das heißt, die Klassen 1 – 4 werden weiterhin im Szenario B unterrichtet, aber die Kinder können auf Antrag der Eltern bis zum 14.2. vom Präsenzunterricht befreit werden.
Folgende Hinweise:
- Der Antrag muss der Schule spätestens am Freitag, 22.1.2021 vorliegen;
- Der Antrag gilt für den gesamten Zeitraum - ein „Zurück in den Präsenzunterricht" ist für diesen Zeitraum nicht möglich;
- Mit der Befreiung ist die Teilnahme an der Notbetreuung ausgeschlossen.
Dies ist auch im Elternbrief des Ministers so formuliert. Bitte benutzen Sie den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht, den Sie als Link öffnen können, und senden ihn an den oder die Klassenlehrer*in Ihres Kindes. Bitte nicht an das Schulbüro.
Für alle anderen Klassen bleibt es bis zum 14.2. beim Szenario C. Die Abschlussklassen werden separat informiert. Wir als Schule können uns nur den Worten des Kultusministers anschließen und uns für Ihre geduldige und überwiegend sehr positive Unterstützung bedanken. Wir hoffen gemeinsam auf einen Neustart ab dem 15.2., in dem die waldorfpädagogischen, künstlerischen und rhythmischen Elemente wieder zu einem gesunden und freudigen Schulleben dazugehören und unsere Schulgebäude ausfüllen können.
Herzliche Grüße,
Ihr Hans-Werner Böhm
Anhänge:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/acf1d60b5174ff69652c925bfed150a1/2021-01-20_Brief_an_Eltern.pdf