2021/2022 _Nr. 4 vom 3.12.2021 /ds.
INFEKTIONSPRÄVENTIVE SCHUTZMASSNAHMEN ZUR EINDÄMMUNG DES CORONA-VIRUS GELTEN AUCH FÜR UNS.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
eigentlich wollten wir Sie vor der Fülle an Informationen gerne für eine Zeit in Ruhe lassen, aber die Sorge beim täglichen Blick auf die Zahlen des RKI und die Angst vor einer erneuten Schulschließung zu Lasten der Entwicklung unserer Kinder, lassen das nicht zu.
Als Schule tragen wir eine besondere Verantwortung. Deshalb folgen wir uneingeschränkt den Auflagen und Empfehlungen des Kultusministeriums (MK), der niedersächsischen Landesschulbehörde (RLSB) und dem Gesundheitsamt (NLGA). Dazu gehören
- SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER TESTEN SICH UNVERÄNDERT 3x PRO WOCHE UND LEGEN EINE BESTÄTIGUNG DER ELTERN VOR. DIE SCHULE BIETET DIE MÖGLICHKEIT DER NACHTESTUNG VOR UNTERRICHTSBEGINN AN.
- DIE TESTFREQUENZ KANN ANLASSBEZOGEN AUF „TÄGLICH“ AUSGEDEHNT WERDEN (ABIT), ÜBER EINEN MÖGLICHEN ANLASS WERDEN SIE VON DER SCHULE INFORMIERT.
- KINDER MIT ERKÄLTUNGSSYMTOMEN BLEIBEN ZU HAUSE: DAS IST EIN MUSS. IN DIESEN FÄLLEN IST ES ZUM SCHUTZ ALLER HILFREICH, WENN AUCH DIE GESCHWISTER ZU HAUSE BLEIBEN. DAS IST EINE BITTE.
- FÜR ELTERNGESPRÄCHE IST DIE EINHALTUNG DER 2-G-PLUS-REGEL ERFORDERLICH.
Alle Maßnahmen erfolgen in Anlehnung an den Rahmenhygieneplan 9.0 des MK vom 11.11.2021, die aktuelle Rundverfügungen Nr. 29 und 30/2021 des „Regionalen Landesamt für Schule und Bildung“ vom 10. und 23.11.2021 und der „Niedersächsischen CORONA-Verordnung“ in jeweils gültiger Fassung.
WAS SIE AUCH WISSEN SOLLTEN:
- Für unsere MITARBEITER*INNEN gilt ebenfalls der 2-G-Nachweis, hilfsweise die tägliche Vorlage eines unter Aufsicht durchgeführten Selbsttests, bzw. eines von Dritten durchgeführten PoC-Tests.
- Die KÜCHENSITUATION ist zurzeit sehr angespannt. Wenn wir das Angebot der Schulverpflegung weiter aufrechterhalten wollen, müssen wir bei Nichteinhaltung der Hygiene-Regeln künftig strenger reagieren, was auch ein Zutrittsverbot für die Schulküche bedeuten kann. Bitte sprechen Sie das Thema auch zu Hause kurz an.
- Die Hygienevorschriften, die im öffentlichen Raum für die WARNSTUFE 2 gelten, können für Schulen abweichen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind.
Wenn wir mit unseren Kontrollen einmal über das Ziel hinausgeschossen sind, tatsächlich oder auch nur gefühlt, dann bitten wir um Ihr wohlwollendes Verständnis. Die ganze Schulgemeinschaft „unter einen Hut“ zu bringen, ist nicht ganz leicht.
Und auch noch wichtig für uns
Die MORGENSTERN_BUCHHANDLUNG hat an den verbleibenden Adventssonnabenden von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Sie geöffnet.
Wir wünschen Ihnen einen schönen 2. Advent
Ihr Detlev Schiewe Vorstand/Geschäftsführer