Schulische Abschlüsse

An unserer Schule können alle Abschlüsse erreicht werden, die es an öffentlichen Schulen gibt:

  • Hauptschulabschluss
  • Realschulabschluss
  • Schulischer Teil der Fachhochschulreife
  • Abitur

Real- und Hauptschulabschlüsse nach Klasse 12

Zum Ende der 8. Klasse entscheiden Schüler, Eltern und Lehrer, welcher Abschluss angestrebt wird. Für den gymnasialen Zweig belegen die Schüler weiterhin eine zweite Fremdsprache, Haupt- und Realschüler mit Beginn der 9. Klasse den Realunterricht.

Die Klassengemeinschaft bleibt unabhängig davon weiterhin zusammen bis zur 12. Klasse. Da die gemeinsame Waldorfschulzeit 12 Jahre dauert, werden auch die Sekundarabschlüsse I erst nach der 12. Klasse erteilt.

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Übersicht

Grundlagen:

AVO-WaNi vom 02.05.2005, i.d.F. vom 15.11.2012

AVO-SEK-I vom 07.04.1994, i.d.F. vom 15.11.2012

A) SEK-I Abschlüsse für Schüler mit einer Fremdsprache:

Nach Abschluss der 11. Klasse erfolgt der Eintritt in den Realzweig der 12. Klasse automatisch.

Am Ende der 12. Klasse findet ein Abschlussverfahren statt, das besteht aus:

  1. einer Klausur im Fach Deutsch,
  2. einer Klausur im Fach Mathematik,
  3. einer Klausur und einer mündlichen Prüfung in der ersten Fremdsprache (=Englisch),
  4. aus einer mündlichen Prüfung in einem weiteren für die Prüfung zugelassenen Fach nach Wahl der Schülerin/des Schülers.

Erreichbare Abschlüsse Ende Klasse 12:

  • der SEK-I Hauptschulabschluss
  • der SEK-I Realschulabschluss und
  • der Erweiterte SEK-I mit einer Fremdsprache

Der Erweiterte SEK-I mit einer Fremdsprache wird automatisch zuerkannt, wenn der Schnitt 3,0 oder besser ist und auch Mathematik, Deutsch und Englisch im Schnitt 3,0 oder besser sind.

B) Abschlüsse für Schüler mit zwei Fremdsprachen:

Für die Schüler mit zwei Fremdsprachen gilt die 12. Klasse als Beginn der zweijährigen Qualifikationsphase mit dem Ziel Abitur.

1. Die Zulassung zur 12. Klasse:

erfolgt bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder besser Ende der Klasse 11 in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern. Derzeit sind das folgende 16 Fächer: Mathematik, Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache, Geschichte, Sozialkunde, Religion, Biologie, Physik, Chemie, Erdkunde, Kunstbetrachtung (Epoche), Kunst, Musik, Eurythmie, Sport. Bewertet wird nach der Notenskala von 1 bis 6 nach dem Maßstab Gymnasium.

Anmerkung: Schülerinnen und Schüler, die die Zulassung für die Qualifikationsphase nicht erreichen, wechseln in die Realgruppe.

2. Die Zulassung zur 13. Klasse:

erfolgt bei mindestens 5 Punkte in jedem anrechenbaren Fach Ende der 12. Klasse.  Derzeit sind das folgende 12 Fächer: Mathematik, Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache, Geschichte, Biologie, Physik, Chemie, Sozialkunde oder Religion, Musik, Kunst, Sport.

Die Bewertung in den Klassen 12 und 13 erfolgt mit Punkten (Punkteskala von 0 bis 15).

2.1. Ausgleichregelungen für den Zugang zur 13. Klasse:

  • Den 13. Schuljahrgang kann auch besuchen, wer die Mindestanforderungen in nur einem Fach unterschreitet, aber in diesem Fach mindestens 1 Punkt erreicht hat.
  • Bei höchstens zwei Fächern mit weniger als 5, aber mindestens 1 Punkt müssen diese durch zwei Fächer so ausgeglichen werden, dass im Schnitt für beide Fächer und für die Ausgleichsfächer wieder 5 Punkte herauskommen.
  • Bei einem Fach mit 0 Punkten muss dieses entweder mit 10 Punkten in einem anderen oder jeweils 8 Punkten in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.
  • Aber: Die vier Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und die zweite Fremdsprache können sich nur untereinander ausgleichen!

3. Erreichbare Abschlüsse in Klasse 12:

Schülern, die die Zulassung für die 13. Klasse nicht erreichen, wird bei einem vorzeitigen Abgang aus der Qualifikationsphase folgender Abschluss durch Gleichstellungsvermerk, also ohne gesondertes Abschlussverfahren, zuerkannt:

  • Der Erweiterte SEK-I, wenn der Zugang zur 13. Klasse erworben wurde.
  • Der SEK-I Realschulabschluss, wenn der Zugang zur 13. Klasse an einer nicht ausreichenden Leistung in der zweiten Fremdsprache gescheitert ist.
  • Der SEK-I Hauptschulabschluss in allen übrigen Fällen.

4. Erreichbare Abschlüsse in Klasse 13:

Abitur oder der schulische Teil der Fachhochschulreife

Diese Übersicht als PDF-Datei

Das Abitur wird mit dem niedersächsischen Zentralabitur nach Klasse 13 abgelegt.

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Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70
30173 Hannover

Tel. 0511 80709-0

Fax 0511 80709-50

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