Schulgeld

Beitragsordnung Freie Waldorfschule Hannover-Maschsee

Sie haben sich entschieden, Ihre Kinder in die Freie Waldorfschule Hannover-Maschsee einzuschulen. Wir sind eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft, die von Lehrern und Eltern gemeinsam getragen wird und als gemeinnützig anerkannt ist.

Neben einer Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, die durch die Landesschulbehörde festgelegt wird und den Schulhaushalt zu zwei Dritteln trägt, finanzieren alle Eltern unsere Schule in Form einer Solidargemeinschaft. Dies erfordert, dass alle Elternhäuser als monatlichen Beitrag das reguläre Schulgeld leisten und darüber hinaus, je nach individuellen finanziellen Möglichkeiten, zu einer regelmäßigen Spende aufgerufen sind.

Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres erhalten Sie eine Bescheinigung über das gezahlte Schulgeld und Ihre Spendenzahlung zur Vorlage beim Finanzamt.

Folgende Beiträge und Arbeitseinsätze gelten ab 01.05.2026:

  1. ein monatliches Schulgeld (einkommensunabhängig) in Höhe von
    340,00 Euro für das 1. Kind,
    110,00 Euro für das 2. Kind,
    10,00 Euro für das 3. Kind.
    Das 4. und weitere Kinder einer Familie sind beitragsfrei.
    (Verlässt das erste Kind die Schule, ist für das jeweils folgende Kind der volle Schulbeitrag zu zahlen.)
  2. eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von
    1.450,00 € für das 1. Kind (davon werden 1.200,00 € zweckgebunden als „Bau-/Instandhaltungsumlage" verwendet)
    250,00 € für jedes weitere Kind.
  3. Ganztagsschule (Essenspauschale)
    Bei Inanspruchnahme des Ganztags fällt eine Essenspauschale von 50,00 € pro Monat/pro Kind an.
  4. Elternarbeit
    Pro Familie sind 10 Zeitstunden jährlich zu leisten.
    Alternativ: finanzielle Ersatzleistung einmalig 200,00 € pro Schuljahr.

Zusatzbeiträge (bei Inanspruchnahme)

  • Ganztagshort bis 16:45 Uhr (Klasse 1 bis 3): Beitrag richtet sich nach der Beitragsordnung der Stadt Hannover.
  • Schülerbetreuung von 13 bis 14 Uhr: 30,00 € pro Kind und Monat (für Klasse 2 bis 3).
  • Jahresbeitrag für Fördermitglieder (nicht Eltern): 120,00 €.

Sonstige Kosten, wie z.B. Klassenkasse, Klassenfahrten, Materialgelder, Instrumentalunterricht etc. gehören nicht zum Schulgeld und sind individuell zu entrichten.

Sollten Familien Schwierigkeiten haben, den Beitrag zu tragen, besteht die Möglichkeit, Kontakt mit der Elternbeitragskommission aufzunehmen. Dort wird gemeinsam eine angemessene Lösung gefunden.

Warum erheben Waldorfschulen Schulgeld?

Waldorfschulen sind private Schulen. Sie gelten als anerkannte Ersatzschulen und bekommen staatliche Zuschüsse, jedoch deutlich weniger als öffentliche Schulen. Um die Gesamtkosten für Lehrpersonal, Instandhaltung der Gebäude sowie die Anschaffung von Unterrichtsmaterial insgesamt decken zu können, müssen sie von den Eltern zusätzlich Schulgeld erheben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach der Größe der Schule und der Höhe der staatlichen Zuschüsse im jeweiligen Bundesland.

Die staatlichen Zuschüsse sind je nach Bundesland sehr verschieden (im Vergleich: unsere Schule würde in Hamburg rund 25 % oder 900.000 Euro mehr Finanzhilfe bekommen).

Landeszuschüsse
Bei der staatlichen Finanzhilfe wird unterschieden zwischen Personalkosten und Sachkosten.
So erstattet das Land Niedersachsen den freien Schulen die Personalkosten für Lehrkräfte bei 100 % Unterrichtsversorgung zu 100 %. Diesbezüglich ist unsere Schule zum Beispiel den staatlichen Gesamtschulen gleichgestellt.

Anders sieht es bei den Sachkosten aus. Als Sachkosten werden alle übrigen Kosten bezeichnet – das heißt auch die Personalkosten für Nicht-Lehrkräfte (Verwaltung, Hausmeisterei, Küche etc.). Diese Sachkosten werden nicht bezuschusst. Dafür sind die Schulträger selbst zuständig – in unserem Fall der Trägerverein der Schule.

Kommunale Beteiligung
Es gibt Gemeinden in Niedersachsen, die freien Schulen deshalb auch „Sachkostenzuschüsse“ gewähren (z. B. Ottersberg und Hildesheim). Stadt und Region Hannover tun dies nicht.

Kostendeckung
Zur Deckung der verbleibenden Sachkosten muss ein Schulgeld erhoben werden. Dazu legt jede Schule eine eigene Schulgeldordnung fest.

Viele Schulen haben eine einkommensabhängige Beitragsordnung (z. B. Göttingen, Braunschweig u. a.). Hier kostet das erste Kind zwischen 18 und 600 Euro pro Monat.

Kontakt

Verein zur Förderung der
Freien Waldorfschule Hannover-Maschsee e. V.
Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70
30173 Hannover

Tel. 0511 80709-0

Fax 0511 80709-50

schulbuero@waldorfschule-maschsee.de

Öffnungszeiten

Schulbüro

Montag bis Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr

Aufnahme

Telefonische Sprechstunde:
0511 80709-39
Montag und Dienstag
von 12:30 bis 14:00 Uhr
Nicht in den Schulferien

Schulküche

08:00 bis 11:30 Uhr Frühstück
12:15 bis 14:45 Uhr Mittagessen
14.30 bis 15.00 Uhr Caféteria