Mitgliederversammlung
Sie wählt den Vorstand und entlastet diesen für die ordnungsgemäße wirtschaftliche Vereinsführung. Die Mitgliederversammlung beschließt den Gesamthaushaltsplan des Vereins. Mitglieder des Schulvereins sind angestellte Mitarbeiter, die Eltern der Schüler, Freunde und Förderer.
Vorstand
Er besteht traditionell aus 3 Eltern und 2 Lehrern, wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist dieser rechenschaftspflichtig. Er ist zuständig für die langfristige Planung der Vereinsangelegenheiten; er bestellt den Geschäftsführer und kontrolliert das Erreichen vereinbarter Ziele. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung und leitet diese. Er vertritt den Verein satzungsgemäß nach außen.
Geschäftsführer
Er wird vom Vorstand berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Er führt die täglichen Geschäfte des Vereins und die Beschlüsse des Vorstandes aus. Er ist zuständig für die Gesamthaushaltsplanung und für den Vermögenshaushalt des Vereins. Er vertritt den Verein rechtlich gemäß der Satzung und der Vorstandsbeschlüsse nach außen, in personalrechtlichen Angelegenheiten des Schulbetriebes gemeinsam mit der Schulleitung.