Infos für die Schulgemeinschaft Nr. 3
Nr.2012/3 vom 20.1.2021 /ds.
Die verpflichtende Teilnahme am Präsenzunterricht ist aufgehoben ... Eltern können ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wie Sie bereits durch die Presse erfahren haben, hat sich der Kultusminister zum weiteren Vorgehen heute Vormittag geäußert. Niedersachsen wird den bisher eingeschlagenen Weg mit kleinen Modifikationen weiterführen.
Einzige Veränderung ist die Aufhebung der Präsenzpflicht.
Das heißt, die Klassen 1 – 4 werden weiterhin im Szenario B unterrichtet, aber die Kinder können auf Antrag der Eltern bis zum 14.2. vom Präsenzunterricht befreit werden.